Grundschule der Hansestadt Attendorn
Katholischer Standort Westwall
Gemeinschaftsteilstandort Neu-Listernohl
Mitglieder der Klassenpflegschaft im Schuljahr 2018/2019
Klassen | Vorsitzende/r | Stellvertreter/in | |
1a | Belkise Sitaci | Angelika Löwen | |
1b | Antonietta Lamers | Cansu Atilgan | |
1c | Anne Knubel | Mandy Singer | |
1d | Michaela Schymura | Silke Gebauer | |
2a | Judith Pastuch | Barbara Kiese | |
2b | Daniela Bickert | Petra Koschig | |
2c | Nadine Willmes | Rosheta Thambyrajah | |
3a | Anke Brizuela | Mirjam Rafflenbeul | |
3b | Susanne Gehrmann | Anja Thiel | |
3c | Alexandra Gatke | Graziella Conti | |
3d | Annika Vahle | Carmen Dolle | |
4a | Loredana Oliveri | Sabine Beckermann | |
4b | Selma Sinoplu | Tanja Kastrati | |
4c | Ramona Wilhelm | Gabriela Petcu | |
Schulgremien
Liebe Eltern der Grundschule Sonnenschule.
Immer wieder gibt es Fragen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Gremien. Wer oder was ist die Gesamtkonferenz, nehmen auch Eltern daran teil? Was genau macht eine Elternvertreterin?
Wir möchten Ihnen im Folgenden eine Übersicht über die Gremien geben, in denen Sie tätig sein können.
Klassenpflegschaften
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihre Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfung, AG`s oder Schulveranstaltungen).
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese wählen wiederum 6 Vertreter für die Schulkonferenz.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretung mit beratender Stimme.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen.
Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Informationen der Schulleitung sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit:
Diese Mitglieder setzen sich zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern zusammen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt.